Folgt die bayerische Landesregierung dem Gesetzesentwurf aus NRW?

Der vorliegende Gesetzesentwurf aus NRW könnte den interkollegialen Austausch unter den Ärztinnen und Ärzten bei Verdacht auf Kindesmisshandlung bald ermöglichen. Bisher war es den Ärztinnen und Ärzten nicht erlaubt, sich ohne Erlaubnis der Eltern, sprich der eventuellen Täter, darüber auszutauschen. Eine Öffnungsklausel im durch die Bundesregierung verabschiedeten KJSG (Kinder und Jugendstärkungsgesetz) erlaubt es jetzt den Bundesländern, diese absurde Rechtssituation zu beenden.

Beitrag im ZDF mit Herrn Dr. Ralf Kownatzki, Vertreter von RISKID:

https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/aufhebung-der-schweigepflicht-in-nrw-100.html

Mehr Informationen zur Situation in NRW siehe: www.riskid.de – Durchbruch beim Kinderschutz – NRW-Politik handelt!

Die bayerische Landesregierung hat bereits durch den Vertreter, MdB Herrn Stefan Pilsinger der CSU und ordentliches Mitglied des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Stein für Bayern ins Rollen gebracht.

Bleibt zu hoffen, dass dem Beispiel der zwei größten Bundesländer in Deutschland weitere folgen,

zum Wohle und Schutz der von häuslicher Gewalt betroffener Kinder.

Wir verzichten an dieser Stelle auf Bilder und Beispiele auf unserer Website. Fälle brutalster Gewalt und nicht vorstellbaren Leidens für die Kinder können Sie einsehen unter: https://www.riskid.de/kindesmisshandlung/fallbeispiele/