Landesregierung Bayern spricht sich für den §4a KKG aus
Am 10.02.2021 baten wir in einem Schreiben an die Bayerische Staatskanzlei, Herrn Ministerpräsident Markus Söder um Unterstützung auf der 1000. Sitzung des Bundesrates am 12.02.2021, bei der die Ausschüsse des Bundesrates empfehlen, im anstehenden Gesetzesverfahren mit dem neu eingeführten §4a den Informationsaustausch für Ärzte bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch zu ermöglichen. (siehe Schreiben an Ministerpräsident Markus Söder vom 10.02.2021)
Im Antwortschreiben der Bayerischen Staatskanzlei vom 23.02.2021 wird die volle Unterstützung der bayerischen Landesregierung zum Gesetzentwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zugesagt. Hier ein Auszug des Schreibens:
„Im Bundesrat hat sich der Freistaat Bayern daher auch für die von Ihnen angesprochene Regelung des interkollegialen Ärzteaustauschs in einem neu geschaffenen § 4a KKG eingesetzt. Die entsprechende Empfehlung der Ausschüsse erhielt mit Unterstützung Bayerns im Bundesratsplenum am 12. Februar 2021 eine Mehrheit. Es bleibt nun zu hoffen, dass der Bundestag diese Empfehlung aufgreift und damit einen weiteren Baustein für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt schafft.“
Wir bedanken uns auch insbesondere bei Ministerpräsident Markus Söder, der wieder einmal gezeigt hat, dass er verantwortungsvoll und entschlossen handelt. Ministerpräsident Söder zeigt, dass er besonders die von häuslicher Gewalt betroffene „vulnerable Gruppe“ Kind nicht aus den Augen verliert und sich für die Grundrechte dieser Kinder einsetzt und den handelnden Eltern rechtzeitig Hilfen zukommen lassen kann, damit diese nicht zu Tätern werden.