Bundesrat empfiehlt „interkollegiale Information“ im neuen §4a KKG zu regeln – Ein Meilenstein für den Kinderschutz
Die Ausschüsse des Bundesrates empfehlen im anstehenden Gesetzesverfahren die „interkollegiale Information“ in einem neuen §4a KKG zu regeln. Am Freitag, 12.02.2021 wird über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) beraten. (siehe Anlage)
Die Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung appelliert an alle Ministerpräsident*innen, die diesbezügliche Initiativer des Landes Nordrhein-Westfalen zu unterstützen.